Verkehrsflächenbeitrag

Laut Oö. BauO 1994 ist der gesamte Verkehrsflächenbeitrag bei Erteilung der Baubewilligung fällig, wenn das Baugrundstück durch ein Öffentliches Gut erschlossen wird.

Sollten Sie für Ihr unbebautes Grundstück bereits Aufschließungsbeiträge, welche nach dem Oö. Raumordnungsgesetz in 5 Jahresraten vorzuschreiben sind, entrichtet haben, ist bei der Baubewilligung kein Straßenkostenbeitrag mehr fällig.

Zuständig