Standesamt

Das Standesamt einer Gemeinde ist zuständig für die Registrierung und Weiterführung der Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefälle), die sich im Gemeindegebiet ereignen. Aber auch für: Namensänderungen, Adoptionen, Auslandsberührungen, Wiederannahme früherer Namen, alle Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft u.v.m.

Zuständig