Staatsbürgerschaftsnachweis

Bei der Antragstellung wären mitzubringen:

  • Geburtsurkunde des Antragstellers
  • ist der Antragsteller ein eheliches Kind: den Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters oder der Mutter (Mutter: nur bei Antragstellern, die nach dem 1.9.1983 geboren sind)
  • ist der Antragsteller ein uneheliches Kind: den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Kosten: € 44,60

Zuständig