Kanalanschluss

Der gesamte Kanalanschluss ist selbst auf eigene Kosten herzustellen. Sollte er aus einem besonderen Grund dennoch von der Gemeinde hergestellt werden, werden die Kosten dem Bauwerber vorgeschrieben. Vor Beginn der Arbeiten ist beim Gemeindeamt schriftlich um die Herstellung eines Kanalanschlusses anzusuchen.

Vor Beginn der Bauarbeiten ist es notwendig, sich wegen des Kanalanschlusses mit dem Gemeindeamt (Gemeindearbeitern) in Verbindung zu setzen. Es werden Ihnen die Anschlussmöglichkeiten aufgezeigt. Laut Oö. Bauordnung besteht im 50 m-Bereich einer öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtung eine Anschlusspflicht.

ACHTUNG: Bei der Planung bzw. vor Grabung weiterer Ver- und Entsorgungsleitungen (wie Ferngas/Strom/Post/TV) wird empfohlen, sich ebenfalls zeitgerecht mit den zuständigen Versorgungsunternehmenin Verbindung zusetzen.

Zuständig

Formulare