Heizkostenzuschuss

03.02.2016 07:52

 

Die OÖ. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 21. Dezember 2015 für die Heizperiode 2015/16 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.

Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich und soziale Bedürftigkeit. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt (der Wohnung) lebenden Personen die Summe der (fiktiv) anzuwendenden Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2016 (Alleinstehende € 882,78; Ehepaar/Lebensgemeinschaft € 1.323,58; je Kind zuzüglich € 165,28) nicht übersteigt. Bei Haushaltsgemeinschaften von Eltern(teilen) mit erwachsenem, selbstunterhaltsfähigem Kind ist für das „Kind" die für die alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze von € 882,78 anzuwenden. Alle Einkommensnachweise sind bei der Antragstellung unbedingt mitzubringen.

Der Heizkostenzuschuss beträgt € 152,00 bei Unterschreiten der Einkommensgrenze bzw. € 76,00, wenn die Einkommensgrenze um bis zu maximal € 50,00 überschritten wird.

Die Antragsfrist läuft bis 29. April 2016. Anträge liegen beim Gemeindeamt Langenstein auf oder können unter www.land-oberoesterreich.gv.at heruntergeladen werden.

 

03.02.2016