Heizkostenzuschuss - Aktion 2019/2020

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2019/20 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen. 

Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich und soziale Bedürftigkeit. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt (der Wohnung) lebenden Personen die Summe der (fiktiv) anzuwendenden Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2019 (Alleinstehende € 933,06; Ehepaar/Lebensgemeinschaft € 1.398,97; je Kind zuzüglich € 173,04) nicht übersteigt. Bei Haushaltsgemeinschaften von Eltern(teilen) mit erwachsenem, selbstunterhaltsfähigem Kind ist für das „Kind“ die für die alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze von € 933,06 anzuwenden. Alle Ein- kommensnachweise sind bei der Antragstellung unbedingt mitzubringen. 

Der Heizkostenzuschuss beträgt € 152,00 bei Unterschreiten der Einkommens- grenze. Die Antragsfrist ist aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation auf 29. Mai 2020 verlängert worden.

Anträge liegen beim Gemeindeamt auf oder können unter www.land-oberoesterreich.gv.at heruntergeladen werden.

 

21.01.2020