Hauskrankenpflege

Hauskrankenpflege können Personen erhalten, die sich wegen Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in einer besonderen sozialen Lage befinden und der Hilfe und Betreuung durch eine andere Person bedürfen.

Für die Inanspruchnahme ist ein Kostenbeitrag zu entrichten. Bei der Hauskrankenpflege ist dessen Höhe vom Bezug eines Pflegegeldes sowie vom Einkommen abhängig.

Hauskrankenpflege wird über Veranlassung des behandelnden Arztes durchgeführt.