HUNDEHALTUNG

Hund

Liebe Gemeindebürger:innen!

Jede ordentliche Hundehaltung beginnt bei der Hundehalterin oder beim Hundehalter. 

Der Hund ist der treueste Begleiter und beste Freund des Menschen!

Hier wieder eine Auffrischung zur Erinnerung an alle Hundebesitzer:innen und die es noch werden!!

In diesem Sinne wünschen wir ein gutes Miteinander!

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Öffentlicher Ort und Ortsgebiet

Ein Ort, der für jedermann frei oder unter den gleichen Bedingungen zugänglich ist.

An öffentlichen Orten im Ortsgebiet müssen Hunde jedenfalls an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Die Leinen- oder Maulkorbpflicht betrifft alle Straßen, Gehsteige, Gehwege und Park- und Sportanlagen innerhalb der Ortstafeln "Ortsanfang" und "Ortsende". Darüber hinaus gelten als öffentliche Orte im Ortsgebiet Spielplätze, Rad- und Gehwege. Aber auch außerhalb dieser Flächen zählen geschlossen bebaute Gebiete mit mindestens fünf Wohnhäusern, wie zB enger bebaute Siedlungsflächen, zum Ortsgebiet.

Auffällige Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet, ausgenommen in eingezäunten Freilaufflächen, an der Leine und mit Maulkorb geführt werden; in nicht eingezäunten Freilaufflächen gilt Maulkorbpflicht.


Auffälliger Hund

Auffällig ist ein Hund dann, wenn dieser einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt oder er wiederholt (mindestens zweimal) Menschen gefährdet hat, ohne zuvor selbst angegriffen worden zu sein.

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Mehr Info´s finden Sie zB unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.html




09.10.2023