Grundteilungen

Bevor eine Grundteilung vom Grundbesitzer in Erwägung gezogen wird, sollte er sich mit dem Gemeindeamt in Verbindung setzen (bezüglich Flächenwidmung, Bebauungsplan, eventuelle Abtretungen in das öffentliche Gut etc.). Die Grundteilung wird von einem Zivilingenieur durchgeführt. Der notwendige Bescheid über die Grundteilung wird durch das Gemeindeamt ausgestellt. In weiterer Folge kann die Eintragung der Grundteilung vom Grundbesitzer im Grundbuch beantragt werden.

Zuständig