Gewerbeangelegenheiten

Für Gewerbeangelegenheiten ist die Bezirkshauptmannschaft Perg zuständig. Vor allem bei einer gewerblichen Bautätigkeit ist es ratsam, sich bereits in der Planungsphase nicht nur mit der Gemeinde sondern auch mit der Bezirkshauptmannschaft in Verbindung zu setzen, da neben einer Baubewilligung auch eine gewerberechtliche Bewilligung notwendig ist.

Zuständig