Gebühren für Bauwerber

GEBÜHREN FÜR BAUWERBER – Stand per 01.01.2024


Wasseranschlussgebühren:

Die Gebühr beträgt für unbebaute Grundstücke u. Objekte bis einschließl. 150 m² bebauter Fläche:

Euro 2.502,- + 10 % Ust


Kanalanschlussgebühren:

Die Gebühr beträgt für unbebaute Grundstücke und Objekte bis 150 m² bebauter Fläche:

Euro 4.174,00 + 10 % Ust.


Für Objekte, die eine größere bebaute Fläche als 150 m² aufweisen, ersuchen wir Sie, um Terminvereinbarung mit der Bauabteilung, um eine konkrete Auskunft erteilen zu können.


Aufschließungsgebühren:

Der Einheitssatz beträgt für die Aufschließung durch eine

Wasserversorgungsanlage                73 Cent pro Quadratmeter und durch eine

Abwasserentsorgungsanlage            1,45 Euro pro Quadratmeter.


Die Aufschließungsgebühren werden in 5jährigen Raten vorgeschrieben. Die geleisteten Aufschließungsgebühren werden bei der Vorschreibung von den Wasser- und Kanalanschlussgebühren indexgesichert abgezogen.


Erhaltungsbeiträge:

Sollte das Grundstück nach 5 Jahren nicht bebaut sein, ist seit 1.1.2024 ein Erhaltungsbeitrag fällig, welcher für die Aufschließung durch eine

Wasserversorgungsanlage               30 Cent pro Quadratmeter und durch eine

Abwasserentsorgungsanlage            66 Cent pro Quadratmeter beträgt.

Diese Erhaltungsbeiträge werden nicht von den Anschlussgebühren abgezogen und sind solange einmal jährlich zu bezahlen, bis das Grundstück bebaut ist.


Verkehrsflächenbeitrag:

Laut OÖ. Bauordnung ist der gesamte Verkehrsflächenbeitrag bei der Errichtung der Straße oder bei der Erteilung der Baubewilligung fällig, wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Aufschließungsbeitrag geleistet wurde. Der Verkehrsflächenbeitrag errechnet sich aus der Quadratwurzel der Grundstücksgröße x Fahrbahnbreite (3 m) x Einheitssatz (€ 95,00). Davon werden 60 Prozent ermäßigt, wenn es sich einen Kleinhausbau (bis max. 3 Wohnungen und 2 Geschosse) handelt.

Der Aufschließungsbeitrag für Verkehrsflächen wird bei unbebauten Grundstücken in 5jähren Raten – auf Grund derselben Berechnung wie bereits erklärt – vorgeschrieben und ist somit nach Bezahlung der 5 Raten zur Gänze bezahlt. Außer es ergibt sich bei Ihrem Grundstück eine Veränderung der m²-Anzahl.


Für näherer Auskünfte ersucht Sir die Gemeinde Langenstein unter Telefonnummer:

07237/2370-206 (Fr. Pichler) bzw. 07237/2370-207 (Fr. Frühwirth) um Terminvereinbarung.


Der Bürgermeister

Aufreiter Christian