Flächenwidmung

Das Oö. Raumordnungsgesetz sieht vor, dass das Gemeindegebiet durch einen "Flächenwidmungsplan" geregelt wird. Dieser Flächenwidmungsplan teilt die Gemeinde in "Bauland" (Wohngebiet, Dorfgebiet, gemischtes Baugebiet, Industriegebiet etc.), "Gründland", "Sonderwidmungen" u.a. ein. Der Flächenwidmungsplan wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Dieser Flächenwidmungsplan bildete die Grundlage für die Vorschreibung der Aufschließungsgebühren für Wasser, Kanal und Straßenkostenbeiträge für unbebaute Grundstücke.

 

Zuständig