Feuerpolizei - Feuerbeschau

Die Feuerbeschau wird mit dem Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz geregelt.

Die Feuerbeschau wird den Objektbesitzern rechtzeitig angekündigt. Bei der Feuerbeschau nehmen ein Sachverständiger der Oö. Brandverhütung, ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, als Verhandlungsleiter eine Amtsperson oder ein politischer Vertreter der Gemeinde teil. Dem Objektbesitzer entstehen durch die Feuerbeschau keinerlei Kosten. Die bei der Feuerbeschau festgestellten Mängel sind jedoch termingerecht zu beheben und dies ist dem Gemeindeamt mitzuteilen.

 

Zuständig