Facharbeiter für den Bauhof gesucht

Job

Facharbeiter (m/w/d) für den Bauhof gesucht!

(ab 01.08.2024, Vollzeit mit 40 WStd.)

 

Wir bieten:

  • Unbefristete Anstellung als Vertragsbedienstete(r) in GD 19.1.
  • Einstiegsgehalt brutto € 2.684. Höhere Entlohnung durch facheinschlägige Vordienstzeiten möglich.
  • Attraktive Versicherung bei der Kranken- und Unfallfürsorge für OÖ-Gemeinden.
  • Sinnvolle Arbeit in der Region.
  • Kurzer, staufreier Arbeitsweg.

 

Ihre Aufgaben:

  • Instandhaltung von Straßen, Gemeinde-, Ver- und Entsorgungs-anlagen.
  • Winterdienst und Ortsbildpflege.
  • Wartung von Fuhrpark und Gerätschaft.
  • Gebäudemanagement (Instandhaltung, Reparaturen, Organisation von Wartungen und Überprüfungen).
  • Laufende Wartung des Schwimmbeckens in der Schule.

    Aufnahmevoraussetzungen:

  • Die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-/EWR-Bürger/in.
  • Gesundheitliche und fachliche Eignung, körperlich belastbar.
  • Abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung (Elektriker, Schlosser, Installateur, Tischler etc.).
  • Führerschein der Fahrzeugklassen B und CE (bzw. Erwerb CE innerhalb ½ Jahres ab Dienstbeginn).
  • Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis.
  • Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung, Leistung von Überstunden bei Winterdienst und Notfällen.
  • EDV-Kenntnisse.
  • Bei männlichem Bewerber abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst.


Auswahlverfahren: Bewerbervorauswahl, Vorstellungsgespräch, eventuell Schnuppertag(e).

 

Bewerbungen (Motivationsschreiben, Lebenslauf mit aktuellem Foto, relevante Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis) müssen bis spätestens 01.06.2024 beim Gemeindeamt Langenstein eingebracht (Mail/Post/persönlich) werden.

 

Ansprechperson:

Amtsleiter Christian Schröder, Tel.: 07237/2370, Mail: schroeder@langenstein.ooe.gv.at

 

Der Bürgermeister:

Christian Aufreiter

 

Allgemeines:

  • Informationen zum Datenschutz finden Sie auf www.langenstein.at/datenschutz 
  • Ausschreibung, Auswahlverfahren und Dienstverhältnis erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des OÖ. GDG 2002.
  • Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht ersetzt.

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22.01.2024