Eheschließung

Es sind folgende Urkunden vorzulegen:

Bei Österreichern:

  • Geburtsurkunde oder (wenn im Ausland geboren) Auszug aus Geburtenbuch 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis über HWS wenn im Ausland wohnhaft 
  • bei Vorehen: Heiratsurkunde letzte Ehe, Nachweis über Auflösung oder Nichtigerklärung letzte Ehe 
  • weitere Urkunden z.B. Diplomurkunden 
  • bei beschränkt Geschäftsfähigen oder nicht ehemündigen: Gerichtsbeschluss über Ehemündigerklärung (16. - 18. Lebensjahr) UND Einwilligung gesetzlicher Vertreter und Erziehungsberechtigtem (bei mj. Verlobten) oder ersatzweise Gerichtsbeschluss, bei Besachwalteten, die Einwilligung des Sachwalters oder bestellten Vertreters 

 

Bei Ausländern zusätzlich:

  • Bestätigung Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, Familienstands-bescheinigung, Affidavit)
  • weitere Urkunden, die nach anzuwendendem fremden Recht notwendig sind

Zuständig