Es sind folgende Urkunden vorzulegen:
Bei Österreichern:
- Geburtsurkunde oder (wenn im Ausland geboren) Auszug aus Geburtenbuch
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über HWS wenn im Ausland wohnhaft
- bei Vorehen: Heiratsurkunde letzte Ehe, Nachweis über Auflösung oder Nichtigerklärung letzte Ehe
- weitere Urkunden z.B. Diplomurkunden
- bei beschränkt Geschäftsfähigen oder nicht ehemündigen: Gerichtsbeschluss über Ehemündigerklärung (16. - 18. Lebensjahr) UND Einwilligung gesetzlicher Vertreter und Erziehungsberechtigtem (bei mj. Verlobten) oder ersatzweise Gerichtsbeschluss, bei Besachwalteten, die Einwilligung des Sachwalters oder bestellten Vertreters
Bei Ausländern zusätzlich:
- Bestätigung Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, Familienstands-bescheinigung, Affidavit)
- weitere Urkunden, die nach anzuwendendem fremden Recht notwendig sind