Bebauungsplan

Für Teile des Gemeindegebietes von Langenstein bestehen Bebauungspläne, die u. a. die Firstrichtung, die Gebäudehöhe, die bebaubare Fläche innerhalb der Baufluchtlinie, die Dachneigung usw. regeln.

Bauwerber werden gebeten, sich diesbezüglich vor der Planung eines Bauvorhabens mit dem Gemeindeamt in Verbindung zu setzen (Tel. 07237 23 70-76).

Zuständig