Anzeige eines Sterbefalles

Jene Gemeinde, in deren Bereich sich der Sterbefall ereignet hat, hat die Todesanzeige im Zentralen Personenstandsregister durchzuführen. Dazu ist dem entsprechenden Standesamt die Todesanzeige vorzulegen. Alle weiteren Schritte kann jedes Standesamt vornehmen (offene Zuständigkeit). 

 

Erforderliche Urkunden und Nachweise: 

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis 
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde 
  • Meldenachweis des Verstorbenen 
  • Totenbeschauschein 
  • Todesanzeige (siehe oben)
 

Zuständig