Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern    
  • Meldenachweise beider Elternteile

 

Zuständig