Ab 01. Dezember 2024 gibt es in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz.
Die wichtigsten Änderungen finden Sie im Überblick:
- Kleine Hunde: Nachweis eines Sachkunde-Kurses
- Große Hunde (nach „40/20-Regel“): Sachkunde-Kurs und Überprüfung der Alltagstauglichkeit
- Spezielle Hunde (z. B. Bullterrier, American Pit Bull): Sachkunde-Kurs, Überprüfung der Alltagstauglichkeit,
Leinen- und Maulkorbpflicht - Auffällige Hunde: Sachkunde-Kurs, Überprüfung der Alltagstauglichkeit, verhaltensmedizinische Evaluierung, Zusatzausbildung sowie Leinen- und Maulkorbpflicht
Definitionen:
- Große Hunde: Mindestens 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht (Bestätigung durch Tierarzt).
- Spezielle Hunde: Bestimmte Rassen (z. B. Bullterrier, Staffordshire Bullterrier) und Kreuzungen.
- Auffällige Hunde: Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial für Menschen oder Tiere.
Detaillierte Informationen finden Sie unter der offiziellen Website sichermithund.at!