Der Sozialausschuss der Gemeinde Langenstein weist nochmals auf die neuen Richtlinien für das Jugendtaxi hin. Anspruch auf das Jugendtaxi haben alle Jugendlichen im Alter von 14 bis 21 Jahren (Ausnahmen: Zivil- bzw. Präsenzdiener, Studierende bis 26 Jahren, ein entsprechender Nachweis ist jedem Förderungsansuchen beizulegen), die mit Hauptwohnsitz in Langenstein gemeldet sind.
Wie wird gefördert: Pro Fahrt mit einem beliebigen Taxiunternehmen nach Langenstein in der Zeit von 22:00 bis 05:00 Uhr wird ein Zuschuss in der Höhe der Taxirechnung max. jedoch € 10,00 gewährt.
Wie oft wird gefördert: Pro Quartal werden max. 6 Fahrten gefördert. Die maximale Förderung pro Quartal beträgt somit € 60,00.
Wie erhält man die Förderung: Über die Fahrt ist vom Taxilenker eine Rechnung mit Namen, Datum und Uhrzeit zu verlangen. Nach Ablauf eines Quartals können die gesammelten Rechnungen zusammen mit dem Förderungsansuchen am Gemeindeamt vorgelegt werden. Die Rechnungen sind zu nummerieren und in das Ansuchen einzutragen. Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos über den Bankweg.
Es ist zwingend erforderlich, dem Förderungsansuchen eine korrekt ausgestellte Rechnung beizulegen, da sonst eine Auszahlung nicht möglich ist.
Das Förderformular ist am Gemeindeamt bei Fr. Dolpp, die auch für weitere Fragen zur Verfügung steht, erhältlich. Kontakt: dolpp@langenstein.ooe.gv.at oder Tel.: 07237 23 70-80