Der Flächenwidmungsplan Nr. 5 sowie das örtliche Entwicklungskonzept Nr. 2 der Gemeinde Langenstein sind nun rechtskräftig.
Die beiden wichtigen Planungsinstrumente bilden die Grundlage für die zukünftige räumliche Entwicklung unserer Gemeinde und schaffen Klarheit für die weitere Gestaltung und Nutzung des Gemeindegebietes.
Die Unterlagen können nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07237/2370-206 im Bauamt der Gemeinde Langenstein eingesehen werden.
Bürgermeister Christian Aufreiter bedankt sich herzlich bei allen Beteiligten und Mitwirkenden, die mit ihrem Engagement, ihrer fachlichen Unterstützung und ihrer wertvollen Arbeit zur Erstellung dieser wichtigen Grundlagen beigetragen haben.