Herzlich willkommen in der Gemeinde Langenstein!

Stellenausschreibung Amtsleiter/in

Gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 wird beim Gemeindeamt Langenstein aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 24.06.2010 folgender Dienstposten öffentlich zur Besetzung ausgeschrieben:

Gemeindeamtsleiter/in (Beamter der Funktionslaufbahn 10.1; Beschäftigungsausmaß 100 % = 40 Wochenstunden).

Die Besetzung erfolgt per 1. November 2010. Die Bestellung zur/m Amtsleiter/in erfolgt vorerst befristet auf 5 Jahre, daran anschließend sind Weiterbestellungen möglich, die wiederum jeweils auf 5 Jahre befristet sind.

 

a)       Zu den wesentlichen Aufgaben zählen:

·          Leitung des Gemeindeamtes und Führung der gesamten Verwaltung.

·          Personalangelegenheiten, Dienstaufsicht über alle Dienststellen der Gemeinde.

·          Ansprechpartner für Bürgermeister, Gemeindeorgane und Bevölkerung.

·          Vorbereitung, Erledigung und Umsetzung der Beschlüsse von Gemeinderat, Gemeindevorstand und sonstiger Organe der Gemeinde.

·          Vorberatung und Abwicklung der Bauvorhaben und Projekte der Gemeinde.

·          Finanzierungs- und Rechtsangelegenheiten.

·          Verordnungen, ortspolizeiliche und straßenrechtliche Angelegenheiten.

·          Verwaltung der gemeindeeigenen Objekte und Straßen.

b)       Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:

·         Österreichische Staatsbürgerschaft.

·         Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben.

·         Körperliche und gesundheitliche Eignung.

·         Bei männlichen Bewerbern: Abgeleisteter Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst.

c)       Besondere und unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:

·          Niveau eines Absolventen einer höheren Schule.

·          Die in der Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005 vorgesehene Dienstausbildung ist innerhalb der vorgesehenen Frist abzulegen, sofern diese nicht nach dieser Verordnung oder der bis 2005 geltenden Oö. Gemeinde-Dienstrechtsprüfung bereits erfolgreich abgelegt wurde oder durch diese ersetzt werden kann bzw. eine Nachsicht möglich ist und gewährt wird.

·          Standesbeamtenprüfung (bzw. die Bereitschaft, diese Prüfung innerhalb von 3 Jahren abzulegen).

·          Führerschein der Gruppe B.

d)       Erwartet werden folgende Eigenschaften und Fähigkeiten:

·          Flexibilität, Kooperationsbereitschaft und Selbstständigkeit, Bereitschaft zur Weiterbildung im fachlichen und persönlichen Bereich, Bereitschaft zu zeitlichen Mehrleistungen.

·          Kenntnisse in der Mitarbeiterführung und Konfliktlösungsfähigkeit.

·          Gute EDV-Kenntnisse, Erfahrung mit gemeindespezifischen EDV-und Office-Anwendungen bzw. die Bereitschaft, diese Kenntnisse in einem angemessenen Zeitraum zu erwerben.

·          Gute Auffassungs- und Wahrnehmungsfähigkeit, sehr gute Ausdrucksform in Schrift und Sprache.

·          Geschick bzw. Einfühlungsvermögen im Umgang mit Bürgern, Objektivität und Offenheit, Entscheidungsfreude und Durchsetzungsvermögen.

·          Motivationskraft, Teamorientierung, Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Genauigkeit, gutes und sicheres Auftreten.

·          Umfangreiches Fachwissen durch Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung oder bei einem vergleichbaren Dienstgeber.

·          Wohnsitz in oder zumindest in der Nähe von Langenstein.

 

Auswahlverfahren:

Das Auswahlverfahren erfolgt nach dem Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002, idgF.

Die Gemeinde Langenstein behält sich die Möglichkeit vor, Vorstellungs- bzw. Kontaktgespräche und sonstige fachliche Begutachtungen durchzuführen. Im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren anfallende Kosten werden nicht ersetzt.

Bei gleicher Eignung werden Bewerber/innen, die schon bei der Gemeinde Langenstein beschäftigt sind, bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen:

Die schriftlichen Bewerbungen samt den entsprechenden Beilagen (Lebenslauf, Urkunden, Zeugnisse, Strafregisterbescheinigung, Kopie Führerschein) sind an das Gemeindeamt Langenstein zu richten und müssen bis spätestens 30. Juli 2010, 12.00 Uhr, eingelangt sein.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Amtsleiter Friedrich Dalpiaz (Tel. 07237/2370-77) gerne zur Verfügung.

 

 

 

02.07.2010