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Auflage Wählerverzeichnis:
Das Wählerverzeichnis für die am 25. April 2010 stattfindende Bundespräsidentenwahl wird vom 23. März 2010 bis einschließlich 01. April 2010, wochentags während der Amtsstunden sowie am Samstag und Sonntag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
Der Zweck dieser Auflegung ist, das Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden Bundespräsidentenwahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis jener Gemeinde eingetragen sind, in der sie am Stichtag dem 02. März 2010 ihren Hauptwohnsitz hatten!
Bei der Bundespräsidentenwahl 2010 sind alle Männer und Frauen aktiv wahlberechtigt, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag einen aktiven Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde haben, Auslandsösterreicher sind und einen gültigen Evidenzantrag gestellt haben
Wahlkarten
Wähler, die sich am Wahltag nicht in jenem Ort befinden, in dem sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, oder denen es aus Krankheits- und Altersgründen nicht möglich ist das Wahllokal zu besuchen, können ab sofort bis zum 21. April 2010 schriftlich und bis zum 23. April 2010 mündlich den Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen. Nähere Informationen über die Wahl mit Wahlkarten erhalten die Antragsteller mit Ausfolgung der Wahlkarte. Die Ausfolgung der Wahlkarte erfolgt erst nach Vorliegen der Stimmzettel.
22.02.2010
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