Herzlich willkommen in der Gemeinde Langenstein!

Chippflicht für Hunde

Sehr geehrte Hundebesitzer/innen! Das Bundes-Tierschutzgesetz sieht eine elektronische Kennzeichnungspflicht für alle Hunde vor. Die Kennzeichnung erfolgt mit einem Mikrochip, der dem Hund vom Tierarzt mit einer Injektionsna-del unter die Haut gesetzt wird. Anschließend muss die im Chip gespeicherte Nummer gemeinsam mit den Daten des Halters und des Hundes in eine Datenbank eingegeben werden (= Meldung und Registrierung). Der Hund kann dann mittels eines Lesegerätes eindeutig identifiziert und mittels Abfrage in der Datenbank dem Hal-ter zugeordnet werden. Hunde die nach dem 30.6.2008 geboren werden, müssen spätestens bis zum 3. Lebensmonat oder aber vor der ersten Weitergabe gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden. Bis zu diesem Tag geborene Hunde mussten bis spätestens 31.12.2009 elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert werden. Alle Hundebesitzer/innen bzw. Hundehalter/innen werden aufgefordert, die Chipp-Nummer ihres Hun-des / ihrer Hunde bis spätestens 01.03.2010 telefonisch dem Gemeindeamt Langenstein unter 07237/2370 bekannt zu geben (sofern nicht bereits erfolgt).

22.02.2010