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Gemäß Beschluss der Oö. Landesregierung vom 25.01.2010 wird ein 30%iger Zuschlag („ÖKO-Bonus“) zur Beihilfe gewährt, wenn von der dem Ansuchenden im jeweiligen Pendeljahr, für das die Beihilfe beantragt wird, eine Jahreskarte des Oö. Verkehrsverbundes erworben wurde.
Bei zwölf anrechenbaren Pendelmonaten beträgt daher die Beihilfe ab dem Pendeljahr 2009 (Antragstellung im Jahr 2010) bei einer einfachen Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes (die Feststellung der Entfernung erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 der Richtlinien) von mindestens
25 km - 49 km: 144 Euro mit ÖKO-Bonus 187 Euro
50 km - 74 km: 203 Euro mit ÖKO-Bonus 264 Euro
75 km und darüber: 279 Euro mit ÖKO-Bonau 363 Euro
Die Beilhilfensätze liegen damit unter jenen für die Pendeljahre 2007 und 2008, da für diese eine von der Oö. Landesregierung im Rahmen eines Maßnahmenpaketes zur Bekämpfung der Auswirkungen der Inflation beschlossene außerordentliche Erhöhung gegolten hat.
Weitere Informationen sowie das jeweils geltende Formular sind auf der Homepage des Landes
Oberösterreich unter der Adresse „www.land-oberoesterreich.gv.at > THEMEN > Gesellschaft und Soziales > Förderungen > Fernpendlerinnen und Fernpendler“ zu finden.
22.02.2010
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