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Beihilfe für Fernpendler/innen

Gemäß Beschluss der Oö. Landesregierung vom 25.01.2010 wird ein 30%iger Zuschlag („ÖKO-Bonus“) zur Beihilfe gewährt, wenn von der dem Ansuchenden im jeweiligen Pendeljahr, für das die Beihilfe beantragt wird, eine Jahreskarte des Oö. Verkehrsverbundes erworben wurde.

 

Bei zwölf anrechenbaren Pendelmonaten beträgt daher die Beihilfe ab dem Pendeljahr 2009 (Antragstellung im Jahr 2010) bei einer einfachen Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes (die Feststellung der Entfernung erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 der Richtlinien) von mindestens

 

25 km - 49 km:                  144 Euro       mit ÖKO-Bonus     187 Euro

50 km - 74 km:                  203 Euro       mit ÖKO-Bonus     264 Euro

75 km und darüber:           279 Euro       mit ÖKO-Bonau     363 Euro

 

Die Beilhilfensätze liegen damit unter jenen für die Pendeljahre 2007 und 2008, da für diese eine von der Oö. Landesregierung im Rahmen eines Maßnahmenpaketes zur Bekämpfung der Auswirkungen der Inflation beschlossene außerordentliche Erhöhung gegolten hat.

 

Weitere Informationen  sowie  das jeweils geltende  Formular  sind  auf  der  Homepage  des  Landes

Oberösterreich unter der Adresse „www.land-oberoesterreich.gv.at > THEMEN > Gesellschaft und Soziales > Förderungen > Fernpendlerinnen und Fernpendler“ zu finden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22.02.2010