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Für die Bestimmung des neuen Straßenverlaufes des sogenannten „Pfafferlehnerweges“ im Gebiet der Gemeinde Langenstein werden gemäß § 11 Abs. 6 des O.ö. Straßengesetzes, LGBl.Nr. 84/1991, zuletzt geändert durch das LGBl.Nr. 61/2008, die Planunterlagen und die Stellungnahme der Naturschutzbehörde durch 4 Wochen, das ist vom 18. Februar 2010 bis einschließlich 18 März 2010, zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Planunterlagen können während der Amtsstunden im Gemeindeamt der Gemeinde Langenstein von jedermann eingesehen werden. Innerhalb der Planauflage kann jedermann, der berechtigte Interessen glaubhaft macht, schriftliche Einwendungen und Anregungen während der Amtsstunden beim Gemeindeamt einbringen.
22.02.2010
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