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Heizkostenzuschuss 2009/10

Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2009 für die Heizperiode 2009/10 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.

Voraussetzung:

Hauptwohnsitz in Oberösterreich und soziale Bedürftigkeit. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt (der Wohnung) lebenden Personen die Summe der (fiktiv) anzuwendenden Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2010,

Alleinstehende € 783,99, Ehepaar/Lebensgemeinschaft € 1.175,45, je Kind zuzüglich € 111,23,

nicht übersteigt. Bei Haushaltsgemeinschaften von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbstunterhaltsfähigen Kind(ern) ist für das „Kind“ die für die alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze von € 783,99 anzuwenden. Alle Einkommensnachweise sind bei der Antragstellung unbedingt mitzubringen.

Der Heizkostenzuschuss beträgt € 220,-- bei Unterschreiten der Einkommensgrenzebzw. € 110,-, wenn die Einkommensgrenze um bis zu maximal € 50,- überschritten wird.

Die Antragsfrist läuft vom 28. Dezember 2009 bis 15. April 2010. Anträge liegen beim Gemeindeamt Langenstein auf oder können unter www.land-oberoesterreich.gv.at heruntergeladen werden.

22.01.2010